Nach einem Jahr «Lex Netflix», was gibt es zu wissen?
Laurent Steiert (links) und Erdem Karademir (rechts). © AD

Nach einem Jahr «Lex Netflix», was gibt es zu wissen?

Alexandre Ducommun 8. August 2025

Anlässlich des Locarno Film Festival präsentierte die Filmsektion des Bundesamts für Kultur (BAK) die Ergebnisse des ersten Jahres der Umsetzung der Investitionspflicht in den Schweizer Film für Streaming-Dienste.

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Am 15. Mai 2022 angenommen und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, trägt die Investitionspflicht für Streaming-Onlineplattformen in den Schweizer Film erste Früchte. Laurent Steiert, Co-Leiter der Filmsektion des Bundesamts für Kultur (BAK), und Erdem Karademir, zuständig für Quoten- und Investitionspflicht, präsentierten am Samstag, den 9. August, die für 2024 gemeldeten Investitionen im Rahmen der «Lex Netflix».

Zur Erinnerung

Die EU-Verordnung über den europäischen Quotenanteil und die Investitionspflicht in den Schweizer Film (FQIV) schreibt vor, dass jedes Unternehmen mit Streaming- oder Video-on-Demand-Diensten und einem Jahresumsatz in der Schweiz von über 2,5 Millionen Franken mindestens 4 Prozent davon in den Schweizer Film reinvestieren muss. Dies kann direkt in die Produktion eines Schweizer Films oder einer Serie fliessen, aber auch in Festivalwerbung oder in eine anerkannte Filmförderinstitution (BAK, regionale oder kantonale Fonds und andere).

30 Millionen für 2024

Von den 70 beim BAK gemeldeten und registrierten Unternehmen erfüllen 21 alle Kriterien und unterliegen damit der Investitionspflicht. Ihr Gesamtumsatz in der Schweiz für 2024 wird auf rund 750 Millionen Franken geschätzt, was einem Mindestinvestitionsbetrag von rund 30 Milionen Franken (4 Prozent) entspricht – genau den Schätzungen, die dem Parlament bei der Ausarbeitung der Volksinitiative vorgelegt wurden.

Die Pflicht gilt jeweils für eine Vierjahresperiode und muss bis Ende 2027 erfüllt werden. Bisher wurden bereits 15,9 Millionen Franken in verschiedene Bereiche der Schweizer Audiovisionsbranche investiert.

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Aufteilung der ersten Investitionen nach Tätigkeitsbereich. © BAK

Die Unternehmen, die bisher nicht investiert haben, haben also bis 2027 Zeit, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Erdem Karademir erinnert daran, dass nicht alle diese Unternehmen mit dem Bereich der Produktion vertraut sind und dass die Investitionspflicht interne strategische Überlegungen anstossen kann, deren Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen. Daher bestehe seiner Ansicht nach kein Grund, sich wegen der verbleibenden rund 14 Millionen Franken zu beunruhigen. Es sei zudem bemerkenswert, dass von allen verfügbaren Investitionsoptionen bislang kein Unternehmen die Form einer Abgabe zugunsten eines Fonds oder einer Institution zur Förderung des Kinos gewählt habe – was auf den Willen hinweist, diese Investition gezielt einzusetzen, selbst bei den Unternehmen, die mit der Schweizer Filmindustrie am wenigsten vertraut sind.

Abschliessend stellt der für die Umsetzung der Investitionspflicht zuständige Dienst «eine positive Entwicklung» fest. Zudem seine eine Neubewertung des Gesetzes und seiner Anwendung nach Ablauf des ersten Vierjahreszykluses geplant.

Ob die Umsetzung der «Lex Netflix» die bei ihrer Ausarbeitung erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt, lässt sich zwar noch nicht abschliessend sagen – es ist jedoch noch zu früh, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Projektvielfalt und ästhetische Vielfalt zu beurteilen.

Zum Register der betroffenen Unternehmen

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