BAK: Aktuelle Informationen zur finanziellen Lage

BAK: Aktuelle Informationen zur finanziellen Lage

Mitteilung 17. April 2025

Bundesamt für Kultur BAK
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Liebe Filmbranche

Der Schweizer Film hat 2024 einen so hohen Marktanteil erreicht wie lange nicht mehr. Gleichzeitig stehen wir vor herausfordernden Zeiten. Nicht nur die Auswertungskanäle und die Ausgangslage für die Produktion ändern sich weltweit, auch die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich verändert.

Wir möchten Sie deshalb transparent über die derzeitigen Entwicklungen und kurzfristig beschlossenen Massnahmen informieren und Ihnen einen Überblick über die aktuelle Finanzierungssituation der Sektion Film im Bundesamt für Kultur (BAK) geben. Dabei geht es einerseits um Informationen zur aktuellen Situation der Fördergelder (Subventionsbereich) und andererseits um die Betriebskosten des BAK (Eigenbereich).

Zwei unterschiedliche Bereiche – Subventionsbereich und Eigenbereich

Die Filmförderung im BAK wird finanziell von zwei Bereichen getragen:

  • Dem Subventionsbereich unter anderem mit den drei Krediten «Förderung der Filme», «Filmkultur» sowie «Schweizerisches Filmarchiv» (Verteilplan Film). Die Film-Kredite werden gestützt auf die Kulturbotschaft jeweils jährlich im Rahmen des Budgetprozesses durch den Bundesrat beantragt und vom Parlament bewilligt.
  • Dem Eigenbereich, der Betriebskosten des gesamten BAK (inkl. Nationalbibliothek und Museen) umfasst. Neben den allgemeinen Verwaltungs-, Personal-, Immobilien- und Informatikkosten werden darüber auch die Auslagen für die verschieden Kommissionen im Kulturbereich finanziert. Auch diese Kosten werden jeweils jährlich im Rahmen des Budgetprozesses durch den Bundesrat beantragt und vom Parlament bewilligt.

Die beiden Bereiche funktionieren nach unterschiedlichen Regeln, das widerspiegelt sich auch in den aktuellen Budgetanpassungen und Kürzungen.

Subventionsbereich: Förderkredite 2025

Der Bundesrat hat im Februar 2024 die Kredite der Kulturbotschaft 2025–2028 gegenüber der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage linear um 1.4 Prozent gekürzt. Für den ganzen Filmbereich beläuft sich diese Kürzung auf rund 730’000 Franken pro Jahr.

In der Kulturbotschaft 2025–2028 wurden ausserdem folgende Anpassungen in den Filmkrediten vorgenommen:

  • Förderung der Inlandpromotion: Der Betrag von 690'000 Franken (nach linearer Kürzung) wurde aus dem Kredit «Förderung der Filme» in den Kredit «Filmkultur» verschoben. Dies ist eine bereits 2023 in der Vernehmlassung der Kulturbotschaft angekündigte und 2024 parlamentarisch verabschiedete Massnahme.
  • Kino- und Verleihförderung: Der Betrag für die Kinoförderung wurde um jährlich 150'000 Franken erhöht, um die Verleih- und Auswertungsbranche zu stärken, so wie es die Kulturbotschaft vorsieht.
  • Selektive Filmförderung: Das Budget für die selektive Filmförderung 2025 wurde im Vergleich zu 2024 marginal reduziert (um 90'000 Franken von 16.17 auf 16.08 Mio. Franken).

Eigenbereich: Betriebskosten und externe Leistungen

Der Bundesrat hat im Februar 2024 analog zum Subventionsbereich auch Kürzungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung beschlossen. Das BAK konnte diese durch eine straffe Planung im Hinblick auf das Rechnungsjahr 2025 knapp auffangen. Das Parlament hat dann im Rahmen der Budgetberatung am 19. Dezember 2024 zusätzlich weitere Kürzungen für den gesamten Eigenbereich der Bundesverwaltung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wurden.

Das BAK ist dadurch im Jahr 2025 von einer Kürzung von insgesamt 1.2 Mio. Franken betroffen. Ein Grossteil der Betriebskosten im Eigenbereich des BAK (85%) sind kurz- bis mittelfristig gebunden (Personal-, Immobilien- und Informatikkosten). Das BAK musste diese Kürzungen somit kurzfristig auf den restlichen ungebundenen Positionen (15%) auffangen. Dazu gehört u. a. das gesamte Kommissionswesen des BAK.

Die Sparmassnahmen haben Auswirkungen für das laufende Jahr, mit denen das BAK und die Sektion Film umgehen mussten. Folgende Bereiche sind betroffen:  

  • Fachkommissionen der selektiven Filmförderung: Die Sitzungen für Spielfilm und Dokumentarfilm werden hybrid abgehalten – Diskussionen online, finale Entscheidungen vor Ort in Bern.
  • Anlässe und Spesen: Verzicht auf Branchenanlässe, Reduzierung der Spesen und Vertretung der Sektion Film an in- und ausländischen Anlässen.
  • Prüfkosten und Expertisen: Reduzierung der Prüfkosten der Standortförderung auf Stichproben im Jahr 2025. Abwicklung der unabhängigen Expertisen für die MEDIA-Ersatzmassnahmen durch MEDIA Desk.
  • Schweizer Filmpreis 2026: Die Preisverleihung wird mit reduziertem Budget durchgeführt. An den Preisgeldern kann im Moment festgehalten werden.

Die Sparvorgaben, denen das gesamte BAK unterworfen ist, schränken den Handlungsspielraum der Sektion Film ein. Wir sind aber zuversichtlich, dass der geregelte Tagesablauf und unser Hauptauftrag auch unter diesen Voraussetzungen erfüllt werden können. Für die kommenden Jahre müssen wir auch vor dem Hintergrund des Entlastungspakets 2027 des Bundes (Details siehe unten) weitere Anpassungen planen. Dabei könnten sich auch Verzichtsplanungen als nötig erweisen. Wir werden die Branche im Rahmen der bestehenden und etablierten Kommunikationskanäle (EFiK, Verbände) fortlaufend informieren.

Zukunftsperspektiven: Neue Strategie für die Schweizer Audiovisionspolitik

Trotz der schwierigen Ausgangslage arbeitet die Sektion Film weiter an den Zukunftsstrategien für eine globale Audiovisionspolitik.

Die im Austausch mit der Branche erarbeiteten Änderungsvorschläge für die Verordnung über die Filmförderung (FiFV) und die Filmförderkonzepte 26–28 sind in Vorbereitung. Die Vernehmlassung dazu startet am 5. Mai 2025 und dauert bis zum 5. Juni 2025. Sämtliche nationalen Verbände der folgenden Bereiche: Herstellung, Autorenschaft, Technik, Auswertung sowie die jeweiligen Dachverbände als auch die regionalen Förderer sowie die SRG werden im Rahmen dieser Konsultation begrüsst.

Hier geht’s zu den aktuellen Informationen.

Investitionspflicht

Neben der anspruchsvollen Ausgangslage auf den bestehenden Krediten gibt es durchaus auch gute Neuigkeiten. Die seit 2024 im Filmgesetz geltende Investitionspflicht hat zum Ziel, die Schweizer Audiovisionsbranche zu stärken. Hier ist Geduld angesagt. Erste Investitionen wurden bereits getätigt. Weitere werden kommen. Zudem werden allfällige Ersatzabgaben, die direkt an den Bund gelangen, der Filmförderung zukommen.

Zusatz-Informationen: Entlastungspaket des Bundes 2027


  • Bis zum 5. Mai 2025 ist das Entlastungspaket 2027 (EP 2027) des Bundesrats in der Vernehmlassung. Diese Massnahme beruht auf dem Bericht der «Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024» (Bericht «Gaillard»).


Die wichtigsten Punkte:

  • Der Bundesrat hat im Rahmen des EP 2027 ein Null-Wachstum bei der Kultur beschlossen. Damit werden die Kulturausgaben (Subventionsbereich des BAK) auf dem Stand 2025 auf 242.4 Mio. Franken pro Jahr plafoniert. Das heisst, dass das Wachstum der Kulturbotschaft von durchschnittlich 0.9 % pro Jahr ab 2026 entfällt und somit eingespart werden muss.
  • Das Parlament hat zudem im Dezember 2024 für den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026–2028 im Kulturbereich Kürzungen von 1.5 Mio. Franken pro Jahr bei Pro Helvetia und 3 Mio. Franken pro Jahr bei der Baukultur beschlossen. Diese Kürzungen werden ab 2026 den Sparvorgaben aus dem EP 2027 angerechnet.
  • In den Jahren 2026–2028 werden die verbleibenden erforderlichen Kürzungen bei den Schweizer Schulen im Ausland vollzogen.
  • Das EP 2027 sieht zudem weitere Kürzungen im Eigenbereich der gesamten Bundesverwaltung vor, die auch das BAK betreffen werden.

Wenn das EP 2027 durch das Parlament bewilligt wird, bedeutet dies folgendes für den Film: Der Filmkredit wird ohne Wachstum auf dem Stand von 2025 plafoniert und der Eigenbereich des BAK wird zusätzlich gekürzt.

Die Schweizer Filmbranche hat immer wieder bewiesen, dass sie Widerstände meistern kann. Gemeinsam können wir die Weichen für eine starke, lebendige Schweizer Filmkultur stellen. Das BAK und die Sektion Film bleiben Ihre Partner, um diesen Weg zu gestalten.

Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit, Ihre Kreativität, Ihren Einsatz und Ihr Vertrauen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter für den Schweizer Film einstehen!

Freundliche Grüsse
Nadine Adler Spiegel und Laurent Steiert
Co-Leitung Sektion Film
Bundesamt für Kultur (BAK)

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